AGB Dauerstellenvermittlung


Gültigkeit: ab Januar 2024.

Dienstleistungen und Honorare sowie Diskretionspflicht
Der Bosshard & Partner Unternehmensberatung AG (Bosshard & Partner) ist eine beim Kunden zu besetzende Stellenvakanz bekannt und versucht mit Einverständnis des Kunden, diese Stelle erfolgreich zu besetzen. Bosshard & Partner kann auf eigene Rechnung die zu besetzende Position auf der eigenen Homepage und/oder einem Online-Stellenmarkt publizieren, wobei der Kunde aus Diskretionsgründen namentlich nicht genannt wird. Bei Abschluss eines Vertrages über Arbeitsleistung (Arbeits-, Mandats-, Agentur-, Beratervertrag etc.) mit einem durch die Bosshard & Partner vorgeschlagenen Kandidaten stellt die Bosshard & Partner dem Kunden ein Erfolgshonorar über 18% des Brutto-Jahresgehaltes in Rechnung. Das Bruttojahresgehalt ist gleichzusetzen mit dem Zieleinkommen und versteht sich einschliesslich aller Zusätze wie 13. und weitere Monatssaläre, feste oder zu erwartende Gratifikationen, Boni, Prämien, Provisionen, Pauschalspesen und sonstigen Vergütungen.

Das Honorar ist innerhalb von 30 Tagen netto nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages fällig. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen und zum Rechnungsbetrag addiert.

Die Unterlagen der Kandidaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne die Zustimmung der Bosshard & Partner nicht an Dritte weitergeleitet werden. Aus Gründen des Datenschutzes sind Unterlagen von nicht berücksichtigten Kandidaten an die Bosshard & Partner zurück zu senden oder zu vernichten.

Beginnt das Arbeitsverhältnis eines vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach der Zustellung des Kandidatendossiers, so ist die Bosshard & Partner berechtigt, die Vermittlerhonorar in Rechnung zu stellen.

Für den Kunden sind die Aufwendungen Bosshard & Partner bis zum Vertragsabschluss mit dem vorgeschlagenen Kandidaten kostenlos. Sobald der Kunde mit dem vorgeschlagenen Kandidaten in Kontakt tritt, sind die oben erwähnten Konditionen verbindlich. Der Kunde ist auch verpflichtet ein allfälliges Engagement der Bosshard & Partner zu melden.

Für den Kandidaten sind alle Aufwendungen der Bosshard & Partner kostenlos.

Garantieleistungen
Wird ein Anstellungsverhältnis aus zwingenden Gründen aufgelöst, so werden folgende Rückvergütungen erstattet:

  • Austritt im ersten Monat 50%
  • Austritt im zweiten Monat 25%
  • Austritt im dritten Monat 10%

Nach Ablauf des dritten Monats ist das gesamte Vermittlungshonorar geschuldet. Ein Arbeitsunterbruch durch Unfall, Krankheit, Ferien oder Militärdienst verlängert die Garantieleistung nicht.

Haftung
Die durch die Bosshard & Partner erbrachten Dienstleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Kunden. Die Bosshard & Partner lehnt jegliche Verantwortung ab, insbesondere sowohl betreffend vom Kandidaten selbst gemachten Aussagen, namentlich zu Gesundheit, Konkurrenzverbot, Leumund und Bonität, sowie auf die Ausführung von Arbeiten, welche ihm in seiner neuen Tätigkeit anvertraut werden, als auch betreffend Informationen von Dritten, namentlich Referenzauskünfte. Für den Abschluss eines Arbeitsvertrages übernimmt der Kunde die volle Verantwortung. Die Bosshard & Partner kann nicht haftbar gemacht werden.

Bewilligung
Die Bosshard & Partner ist im Besitz der Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung des Kantons Zug und des SECO Bern. Bewilligungsbehörde ist die Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Aabachstrasse 5, 6301 Zug und das SECO, Direktion für Arbeit, Holzikofenweg 36, 3003 Bern.

Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Bosshard & Partner ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Bosshard & Partner.