Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Training-Angebot der Bosshard & Partner Unternehmensberatung AG (Bosshard & Partner) zur Anwendung.

Gültigkeit: ab Juli 2016.

Zahlung des Trainingsgeldes*
Nachdem Sie sich für ein Training angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung, die Ihnen gleichzeitig als Einzahlungsschein dient. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Trainingsgeldes. Das Nichtbezahlen des Trainingsgeldes gilt nicht als Abmeldung.

Trainingsorganisation
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Klassen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Trainings bei prozentualer Rückerstattung des Trainingsgeldes zu kürzen. Fällt eine Trainingsleitung aus, kann Bosshard & Partner einen Trainingsleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

Durchführung
Um unsere Trainings unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Angebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Trainingsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Trainings in der Regel nicht durchgeführt und das Trainingsgeld erlassen bzw. rückerstattet.

Bei Unterbestand einer Klasse kann es in Einzelfällen vorkommen, dass wir den Trainings unter Vorbehalt des Einverständnisses der Trainingsteilnehmenden durchführen, jedoch das Trainingsgeld entsprechend erhöhen oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen reduzieren.

Abmeldungen*
Eine Abmeldung aus einem Training ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Trainingsgeld ganz oder teilweise erlassen. Bosshard & Partner braucht von Ihnen eine schriftliche Trainingsabmeldung. Als Eingangsdatum gilt der Poststempel Ihres Schreibens. Der Erlass bzw. die Rückerstattung Ihres Trainingsgeldes ist wie folgt geregelt:

  • Bis 45 Kalendertage vor Trainingsbeginn: CHF 100.-Bearbeitungsgebühr
  • Ab 44 bis 22 Kalendertage vor Trainingsbeginn: 10 % des Trainingsgeldes, jedoch max. CHF 500.-
  • Ab 21 bis 15 Kalendertage vor Trainingsbeginn: 30 % des Trainingsgeldes
  • Ab 14 bis 8 Kalendertage vor Trainingsbeginn: 50 % des Trainingsgeldes
  • Ab 7 Kalendertage bis einen Tag vor Trainingsbeginn: 80 % des Trainingsgeldes
  • Nach dem Trainingsstart: Kein Erlass beziehungsweise keine Rückerstattung des Trainingsgeldes.

Nicht besuchte Lektionen
Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.

Trainingsbestätigung
Auf Ihren Wunsch und nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 Prozent der Trainingslektionen, stellen wir Ihnen gerne eine Trainingsbestätigung aus. Bedingung in beiden Fällen ist allerdings, dass Ihr Training nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Abweichende Regelungen bei Zertifikats- und Diplomlehrgängen sind ausdrücklich vorbehalten.

Versicherung
Für alle von Bosshard & Partner organisierten Trainings schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der Bosshard & Partner erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Bosshard & Partner nicht haftbar gemacht werden.

Video- und Audio-Aufnahmen
Ohne ausdrückliches Einverständnis der Bosshard & Partner und der Trainingsteilnehmenden dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten der Bosshard & Partner keine Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden.

Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Bosshard & Partner ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Bosshard & Partner.